Die Forstbetriebsgemeinschaft (FBG) Hesselborn wurde am 9.7.2012 gegründet. Als zuständige Behörde gemäß § 37 Abs. 4 Thüringer Waldgesetz, in der Fassung vom 18. September 2008, geändert durch Artikel 2 des Gesetzes über die Reform der Forstverwaltung vom 25. Oktober 2011 erkennt das Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz des Freistaates Thüringen am 1.8.2012 die Forstbetriebsgemeinschaft „Hesselborn“ mit Sitz in Hohenfelden gemäß § 18 des Gesetzes zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft (Bundeswaldgesetz) in Verbindung mit § 37 Abs. 4 Thüringer Waldgesetz an. Der FBG wird gemäß § 19 Bundeswaldgesetz die Rechtsform eines wirtschaftlichen Vereins nach § 22 BGB verliehen und die am 9.7.2012 beschlossene Satzung genehmigt. Eine Kopie der Anerkennungsurkunde, der Satzung und weiterer Dokumente finden Sie im Downloadbereich.
Der Vorstand setzt sich wie folgt zusammen:
Vorsitzender: Friedhelm Büchner
Stellvertretender Vorsitzender: Klaus-Dieter Reichl
Schatzmeisterin: Petra Fulsche
Schriftführer: Matthias Synold
Sitz der FBG
Am Riechheimer Berg 98a
99448 Hohenfelden
Telefon: +49 36200-65644
Email: friedhelm.buechner@web.de
Bemerkung zur EU-DSGVO:
Wir haben alle PBD entfernt. Eine wissentliche Auswertung von Daten findet nicht statt.